Die Kosten einer Tokenisierung bestehen aus einmaligen Kosten (Strukturierung, Rechtsberatung und Dokumentation, BaFin-Gebühr, technisches Setup) und laufenden Kosten (Registerführung, Verwahrung, Plattform, Zahlungsabwicklung, Reporting) sowie den Vertriebskosten des Emittenten. Die BaFin-Gebühr ist in der FinDAGebV festgelegt: 5.923 Euro für die Gestattung eines Wertpapier-Informationsblatts und 16.915 Euro für die Billigung eines Prospekts als einziges Dokument (Gebührenverzeichnis, Nr. 3.2 und 3.1). heartstocks berechnet dem Emittenten eine einmalige Strukturierungsfee von 1 % auf das Emissionsvolumen sowie laufende Kosten von 0,35 % p.a. auf das ausstehende Volumen während der Laufzeit. Investoren tragen eine einmalige Transaktionsgebühr von 1 % je Zeichnung, die den Emittenten nicht belastet.
- BaFin-Gebühr WIB: 5.923 Euro; Verwaltung eines aktualisierten WIB: 354 Euro (FinDAGebV, Nr. 3.2 und 3.5).
- BaFin-Gebühr Prospekt als einziges Dokument: 16.915 Euro; dreiteiliger Prospekt: 5.577 Euro (Registrierungsformular) plus 5.851 Euro (Wertpapierbeschreibung und Zusammenfassung); Nachtrag: 230 Euro (FinDAGebV, Nr. 3.1, 3.3, 3.4, 3.7).
- Die Gebühren fallen je WIB bzw. Prospekt an; ein WIB darf sich nur auf ein bestimmtes Wertpapier beziehen (§ 4 Abs. 7 Satz 4 WpPG).
- heartstocks berechnet dem Emittenten eine einmalige Strukturierungsfee von 1 % auf das Emissionsvolumen sowie laufende Kosten von 0,35 % p.a. auf das ausstehende Volumen während der Laufzeit. Investoren tragen eine einmalige Transaktionsgebühr von 1 % je Zeichnung, die den Emittenten nicht belastet.
Aus welchen Kostenblöcken besteht eine digitale Emission?
Eine digitale Emission verursacht Kosten in drei Phasen: vor dem Angebot (Strukturierung, Dokumentation, Einreichung), während der Zeichnungsphase (Plattform, Identifizierung, Zahlungsabwicklung, Vertrieb) und über die Laufzeit (Registerführung, Verwahrung, Zins- und Rückzahlungsabwicklung, Reporting). Nur die BaFin-Gebühren sind verbindlich beziffert (FinDAGebV); alle anderen Positionen hängen vom Anbieter, vom Wertpapier und vom Volumen ab.
| Kostenblock | Anfall | Wovon die Höhe abhängt |
|---|---|---|
| Strukturierung | einmalig | Wertpapierart, Direktemission oder SPV, Komplexität der Konditionen |
| Rechtsberatung und Dokumentation | einmalig, bei Änderungen erneut | Anleihe- bzw. Emissionsbedingungen, WIB oder Prospekt, Verträge |
| BaFin-Gebühr | einmalig je Dokument | WIB oder Prospekt, Zahl der Wertpapiere, Aktualisierungen und Nachträge |
| Registerführung | einmalig und laufend | Zahl der Anleger und Umtragungen, Laufzeit |
| Verwahrung | laufend | Zahl der Anleger, Laufzeit |
| Plattform und KYC | einmalig und je Anleger | Whitelabel oder Standard, Zahl der Identifizierungen |
| Zahlstelle bzw. Zahlungsabwicklung | laufend | Zahl der Zins- und Rückzahlungstermine |
| Administration und Reporting | laufend | Berichtsumfang, Aktualisierungspflichten |
| Vertrieb | einmalig und laufend | Kanäle, Marketing, Vermittler |
Wie hoch sind die BaFin-Gebühren für WIB und Prospekt?
Die Gebühren der BaFin ergeben sich aus der Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV), Gebührenverzeichnis Abschnitt 3 für Leistungen nach dem WpPG und der Prospekt-VO. Die Beträge gelten in Euro je Prospekt bzw. je WIB für ein Wertpapier. Werden mehrere Prospekte oder WIB drucktechnisch in einem Dokument zusammengefasst, fällt die Gebühr für jedes einzelne an.
| Leistung der BaFin | Gebühr | Nr. FinDAGebV |
|---|---|---|
| Gestattung der Veröffentlichung eines WIB (§ 4 Abs. 1 und 2 WpPG) | 5.923 Euro | 3.2 |
| Verwaltung eines hinterlegten aktualisierten WIB (§ 4 Abs. 8 WpPG) | 354 Euro | 3.5 |
| Billigung eines Prospekts oder Basisprospekts als einziges Dokument (einteiliger Prospekt) | 16.915 Euro | 3.1 |
| Billigung eines dreiteiligen Prospekts: Registrierungsformular sowie Wertpapierbeschreibung und Zusammenfassung | 5.577 Euro + 5.851 Euro | 3.3 und 3.4 |
| Billigung eines Nachtrags (Art. 23 Prospekt-VO) | 230 Euro | 3.7 |
Welche Gebühr anfällt, hängt von der Prospektpflicht ab. Seit dem 5. Juni 2026 sind öffentliche Angebote unter 12 Mio. Euro je Emittent oder Anbieter in 12 Monaten prospektfrei, sofern sie nicht der Notifizierung nach Art. 25 Prospekt-VO unterliegen (Art. 3 Abs. 2 Prospekt-VO). In Deutschland ist für solche Angebote ab 100.000 Euro grundsätzlich ein WIB Pflicht (§ 4 Abs. 1 WpPG; Ausnahmen in § 4 Abs. 1 Satz 2 WpPG). Angebote nur an qualifizierte Anleger oder mit einer Mindeststückelung von 100.000 Euro brauchen weder Prospekt noch WIB (Art. 1 Abs. 4 Prospekt-VO) und verursachen insoweit keine BaFin-Gebühr.
Welche laufenden Kosten fallen über die Laufzeit an?
Die laufenden Kosten einer digitalen Emission entstehen vor allem durch die Infrastruktur, die für Kryptowertpapiere nötig ist. Ein Kryptowertpapierregister muss auf einem fälschungssicheren Aufzeichnungssystem geführt werden (§ 16 Abs. 1 eWpG), und die Registerführung ist eine grundsätzlich erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung (§ 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG). Auch die Sicherung der privaten kryptografischen Schlüssel für Anleger ist als qualifiziertes Kryptoverwahrgeschäft erlaubnispflichtig (§ 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 Buchst. b KWG). Beide Leistungen fallen über die gesamte Laufzeit an.
Hinzu kommen die Abwicklung von Zins- und Rückzahlungen, das Reporting an Anleger und die Pflege der Zeichnungsdokumente. Tritt nach der Gestattung und vor Schluss des Angebots ein wichtiger neuer Umstand ein oder wird eine wesentliche Unrichtigkeit festgestellt, muss das WIB unverzüglich aktualisiert und der BaFin übermittelt werden (§ 4 Abs. 8 WpPG); jede Aktualisierung kostet 354 Euro Verwaltungsgebühr. Für Emittenten, die nicht zur Offenlegung verpflichtet sind, ist der Jahresabschluss dem WIB beizufügen (§ 4 Abs. 6 WpPG).
Welche Gebühren berechnet heartstocks?
heartstocks berechnet dem Emittenten eine einmalige Strukturierungsfee von 1 % auf das Emissionsvolumen sowie laufende Kosten von 0,35 % p.a. auf das ausstehende Volumen während der Laufzeit. Investoren tragen eine einmalige Transaktionsgebühr von 1 % je Zeichnung, die den Emittenten nicht belastet. Die folgende Beispielrechnung bezieht sich auf ein Emissionsvolumen von 5 Mio. Euro.
Die Beispielrechnung wendet nur die auf der Website veröffentlichten Sätze an und unterstellt, dass das Volumen vollständig aussteht. Sie ist keine Kalkulation einer konkreten Emission.
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Strukturierungsfee (einmalig) | 1 % × 5.000.000 Euro | 50.000 Euro |
| Laufende Kosten pro Jahr | 0,35 % × 5.000.000 Euro | 17.500 Euro |
Die heartstocks GmbH aus Hamburg ist seit 2021 am Markt und hat nach eigenen Angaben (Stand 2026) mehr als 15 Tokenisierungsprojekte begleitet und mehr als 200 Mio. Euro Volumen strukturiert. Bei Bündelung mehrerer Tranchen, etwa Anleihe und Vorzugsaktie, können Kostenvorteile entstehen, weil Strukturierung und Dokumentation gemeinsam aufgesetzt werden; behördliche Gebühren fallen je WIB bzw. Prospekt gesondert an.
Mehr bei heartstocks: Gebühren und Wertpapierarten für Asset ManagerHäufige Fragen zu Kosten und Ablauf
Wie unterscheiden sich die Kosten von einer klassischen Emission?
Eine klassische Anleihe wird über eine Urkunde begeben, häufig als Globalurkunde bei einem Zentralverwahrer, und über Banken platziert. Die BaFin-Gebühren für WIB oder Prospekt sind bei klassischer und digitaler Emission gleich, denn die FinDAGebV unterscheidet nicht nach der Begebungsform. Unterschiede entstehen bei der Infrastruktur: Die digitale Anleihe ersetzt die Urkunde durch die Eintragung ins Register (§ 2 Abs. 1 eWpG) und bündelt Zeichnung, Identifizierung, Zahlung und Anlegerverwaltung auf einer Plattform. Die klassische Emission arbeitet dagegen mit Depotbanken, Zahlstellenbank und gegebenenfalls einem Bankenkonsortium.
Welche Variante im Einzelfall günstiger ist, hängt vor allem von Volumen, Zahl und Art der Anleger sowie vom Vertriebsweg ab. Spielraum entsteht bei Infrastruktur und Verwaltung, wenn Zeichnung, Identifizierung, Zahlung, Register und Reporting auf einer Plattform laufen. Belastbare Vergleiche erfordern ein konkretes Angebot beider Varianten für dieselbe Emission.
Wie lassen sich die Kosten einer Tokenisierung senken?
- Tranchen bündeln: Bei Bündelung mehrerer Tranchen, etwa Anleihe und Vorzugsaktie, können Kostenvorteile entstehen, weil Strukturierung und Dokumentation gemeinsam aufgesetzt werden; behördliche Gebühren fallen je WIB bzw. Prospekt gesondert an.
- Unterlagen vollständig vorbereiten: Fehlende Angaben verlängern die Prüfung, weil die Frist der BaFin erst mit vollständigem Eingang läuft (§ 4 Abs. 2 WpPG).
- Volumen und Zielgruppe bewusst wählen: Unter 12 Mio. Euro je Emittent oder Anbieter in 12 Monaten ist kein Prospekt nötig, ab 100.000 Euro aber grundsätzlich ein WIB; bei Angeboten nur an qualifizierte Anleger entfällt beides.
- Aktualisierungen vermeiden: Saubere Angaben von Beginn an reduzieren WIB-Aktualisierungen und Nachträge.
- Keine eigene IT: heartstocks stellt die technische und regulatorische Infrastruktur als Managed Service bereit, ohne Blockchain-Node und ohne Smart-Contract-Entwicklung beim Kunden.
- Whitelabel-Plattform: Bei heartstocks skaliert das Whitelabel-Pricing nicht-linear mit dem Volumen.
Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Anlageberatung. Für Anleger gilt: Digitale Wertpapiere tragen ein Emittentenrisiko bis zum Totalverlust und können nur eingeschränkt handelbar sein.
Mehr bei heartstocks: Whitelabel-Plattform von heartstocks
Häufige Fragen
Wie hoch ist die BaFin-Gebühr für ein Wertpapier-Informationsblatt?
Die Gestattung der Veröffentlichung eines WIB kostet 5.923 Euro (FinDAGebV, Gebührenverzeichnis Nr. 3.2). Für jedes hinterlegte aktualisierte WIB kommen 354 Euro hinzu (Nr. 3.5). Die Gebühr fällt je Wertpapier an.
Was kostet die Billigung eines Wertpapierprospekts?
Für die Billigung eines Prospekts oder Basisprospekts, der als einziges Dokument erstellt ist, verlangt die BaFin 16.915 Euro (FinDAGebV Nr. 3.1). Bei einem dreiteiligen Prospekt fallen 5.577 Euro für das Registrierungsformular und 5.851 Euro für Wertpapierbeschreibung und Zusammenfassung an (Nr. 3.3 und 3.4); ein Nachtrag kostet 230 Euro (Nr. 3.7). Ein Prospekt ist seit dem 5. Juni 2026 für öffentliche Angebote erst ab 12 Mio. Euro je Emittent oder Anbieter in 12 Monaten nötig.
Welche Gebühren berechnet heartstocks bei 5 Mio. Euro Emissionsvolumen?
Die einmalige Strukturierungsfee von 1 % beträgt 50.000 Euro. Die laufenden Kosten von 0,35 % p.a. auf das ausstehende Volumen betragen bei vollständig ausstehendem Volumen 17.500 Euro pro Jahr. Investoren tragen eine einmalige Transaktionsgebühr von 1 % je Zeichnung, die den Emittenten nicht belastet.
Ist eine digitale Emission günstiger als eine klassische?
Pauschal nicht, denn die BaFin-Gebühren sind gleich. Spielraum entsteht bei Infrastruktur und Verwaltung: Zeichnung, Identifizierung, Zahlung, Register und Reporting laufen auf einer Plattform. Bei heartstocks laufen Reporting, Investorenkommunikation und Dokumentenversand automatisiert, und die Transaktionsgebühr trägt der Anleger, nicht der Emittent. Für einen belastbaren Vergleich brauchen Sie konkrete Angebote für dieselbe Emission.
Quellen
- FinDAGebV, Gebührenverzeichnis Abschnitt 3 (gesetze-im-internet.de)
- Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV) (gesetze-im-internet.de)
- § 4 WpPG Wertpapier-Informationsblatt (gesetze-im-internet.de)
- Verordnung (EU) 2024/2809 (Listing Act) (EUR-Lex)
- § 16 eWpG Kryptowertpapierregister (gesetze-im-internet.de)
- § 1 KWG Begriffsbestimmungen (gesetze-im-internet.de)
- Prospekt-VO, konsolidierte Fassung ab 05.06.2026 (EUR-Lex)
- § 32 KWG Erlaubnis (gesetze-im-internet.de)