Eine digitale Anleihe ist in Deutschland meist eine Inhaberschuldverschreibung, die nach § 2 Abs. 1 eWpG nicht durch Urkunde, sondern durch Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister begeben wird, häufig in ein Kryptowertpapierregister nach § 16 eWpG. Der Ablauf umfasst sieben Schritte von der Produktauswahl bis zur laufenden Administration. Eine einfache digitale Anleihe mit Standardstruktur dauert bei heartstocks rund 6 Wochen, wenn die Kundendokumentation zum Kick-off vollständig ist; prospektpflichtige Emissionen oder KAGB-Strukturen mit Sonderbedingungen dauern rund 3 Monate.
- Begebung durch Eintragung ins Register statt Urkunde (§ 2 Abs. 1 eWpG); das elektronische Wertpapier gilt als Sache (§ 2 Abs. 3 eWpG).
- Die Emissionsbedingungen müssen vor der Eintragung bei der registerführenden Stelle niedergelegt werden (§ 5 Abs. 1 eWpG).
- Die Führung eines Kryptowertpapierregisters ist grundsätzlich erlaubnispflichtig (§ 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG; Ausnahmen u. a. § 32 Abs. 1f KWG).
- Unter 12 Mio. Euro je Emittent oder Anbieter in 12 Monaten prospektfrei (Art. 3 Abs. 2 Prospekt-VO); für solche Angebote ist in Deutschland ab 100.000 Euro grundsätzlich ein WIB Pflicht (§ 4 WpPG).
- Dauer bei heartstocks: rund 6 Wochen (einfache Anleihe, Standardstruktur) bzw. rund 3 Monate (prospektpflichtig oder KAGB-Struktur mit Sonderbedingungen).
Was ist eine digitale Anleihe rechtlich?
Eine digitale Anleihe ist eine Schuldverschreibung auf den Inhaber im Sinne des § 793 BGB, die als elektronisches Wertpapier begeben wird. Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) gilt nach § 1 Nr. 1 eWpG für Inhaberschuldverschreibungen. Der Emittent bewirkt nach § 2 Abs. 1 eWpG eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister an Stelle der Ausstellung einer Urkunde. Soweit das eWpG nichts anderes bestimmt, entfaltet das elektronische Wertpapier dieselbe Rechtswirkung wie ein Wertpapier mit Urkunde (§ 2 Abs. 2 eWpG).
Das eWpG kennt zwei Registerarten (§ 4 Abs. 1 eWpG): zentrale Register nach § 12 eWpG und Kryptowertpapierregister nach § 16 eWpG. Ein Kryptowertpapierregister muss auf einem fälschungssicheren Aufzeichnungssystem geführt werden, in dem Daten in der Zeitfolge protokolliert und gegen unbefugte Löschung und nachträgliche Veränderung geschützt sind (§ 16 Abs. 1 eWpG). Ein dort eingetragenes Wertpapier heißt Kryptowertpapier (§ 4 Abs. 3 eWpG). Kryptowertpapiere sind in der Regel übertragbare Wertpapiere und damit Finanzinstrumente; dann gilt die MiCAR nicht (Art. 2 Abs. 4 Buchst. a MiCAR).
Wie läuft die Emission in 7 Schritten ab?
Der folgende Ablauf entspricht den sieben Schritten, in denen heartstocks digitale Emissionen umsetzt. Gesetzliche Fristen sind mit Norm angegeben; die übrigen Zeiträume hängen vom Projekt ab und ergeben zusammen die Gesamtdauer von rund 6 Wochen (Standard) bzw. rund 3 Monaten (prospektpflichtige Emissionen oder KAGB-Strukturen mit Sonderbedingungen).
| Schritt | Inhalt | Dauer |
|---|---|---|
| 1. Erstgespräch und Produktauswahl | Finanzierungsziel, Volumen, Zielgruppe; Wahl des Wertpapiers (z.B. festverzinsliche Anleihe, Bonuszinsanleihe) und der Struktur (Direktemission oder SPV) | projektabhängig |
| 2. Strukturierung | Konditionen (Zins, Laufzeit, Rang, Kündigung), Prüfung von Prospektpflicht oder Ausnahme, Rollen der Beteiligten | projektabhängig |
| 3. Dokumentation | Anleihe- bzw. Emissionsbedingungen, Zeichnungsdokumente (Zeichnungsschein, Risikohinweise und ggf. Gesellschaftsdokumente; je nach Angebot WIB oder Prospekt) | hängt stark von vollständigen Unterlagen ab |
| 4. Regulatorische Einreichung | Hinterlegung oder Billigung der Zeichnungsdokumente bei der BaFin; heartstocks steuert die Behördenkommunikation | Zeichnungsdokumente; bei WIB-Pflicht Gestattung der BaFin binnen 10 Arbeitstagen nach Eingang (§ 4 Abs. 2 WpPG); Prospekt: 10 Arbeitstage je Vorlage, 20 Arbeitstage nur für die erste Vorlage eines Erstemittenten (Art. 20 Abs. 2, 3 Prospekt-VO) |
| 5. Technische Umsetzung | Niederlegung der Emissionsbedingungen bei der registerführenden Stelle, Token im Register, Verwahrung, Zeichnungsstrecke mit KYC | Eintragung spätestens 3 Monate nach Niederlegung; sonst löscht die registerführende Stelle die niedergelegten Emissionsbedingungen (§ 5 Abs. 1 Satz 3 eWpG) |
| 6. Go-Live mit Zeichnungsphase | Veröffentlichung der Zeichnungsdokumente, Zeichnung, Zahlung per SEPA in Euro, Eintragung der Anleger | WIB mindestens einen Werktag vor Angebotsbeginn veröffentlichen (§ 5 Abs. 3 WpPG) |
| 7. Laufende Administration | Zins- und Rückzahlungen, Reporting, Investor-Dashboard, Aktualisierung von Zeichnungsdokumenten | über die gesamte Laufzeit |
| Gesamt | einfache Anleihe mit Standardstruktur bzw. prospektpflichtige Emission oder KAGB-Struktur mit Sonderbedingungen | rund 6 Wochen bzw. rund 3 Monate |
Mehr bei heartstocks: Projektablauf in sieben Schritten
Wer ist an einer digitalen Anleihe beteiligt?
- Emittent: schuldet Zins und Rückzahlung, bestimmt die registerführende Stelle und legt die Emissionsbedingungen nieder (§ 5, § 16 Abs. 2 eWpG). Bei Bedarf emittiert eine Zweckgesellschaft (SPV).
- Registerführende Stelle: wird vom Emittenten gegenüber dem Inhaber benannt; ohne Benennung gilt der Emittent selbst als registerführende Stelle (§ 16 Abs. 2 eWpG). Die Kryptowertpapierregisterführung ist eine Finanzdienstleistung und grundsätzlich erlaubnispflichtig (§ 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG; Ausnahmen u. a. § 32 Abs. 1f KWG).
- Kryptoverwahrer: sichert für die Anleger die privaten kryptografischen Schlüssel, über die die Kryptowertpapiere gehalten werden. Das ist als qualifiziertes Kryptoverwahrgeschäft erlaubnispflichtig (§ 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 Buchst. b KWG).
- Zahlungsabwicklung bzw. Zahlstelle: nimmt Zeichnungsbeträge entgegen und leitet Zinsen und Rückzahlungen an die Anleger weiter.
- Plattform: Zeichnungsstrecke, Onboarding mit Identifizierung, Investor-Dashboard.
- Haftungsdach oder Vermittler: Wer im Inland Anlagevermittlung erbringt, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis (§ 15 Abs. 1 WpIG oder § 32 Abs. 1 KWG) oder handelt als vertraglich gebundener Vermittler ausschließlich für Rechnung und unter Haftung eines Instituts (Wertpapierinstitut oder CRR-Kreditinstitut; § 3 Abs. 2 WpIG, § 2 Abs. 10 KWG).
Was ist der Unterschied zwischen Anleihebedingungen und Emissionsbedingungen?
Anleihebedingungen sind nach § 2 Abs. 1 SchVG die Bedingungen zur Beschreibung der Leistung sowie der Rechte und Pflichten von Schuldner und Gläubigern. Bei einer elektronisch begebenen Schuldverschreibung müssen die Anleihebedingungen bei der registerführenden Stelle zugänglich sein; Änderungen durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger werden erst wirksam, wenn sie dort zugänglich sind (§ 2 Abs. 2 SchVG).
Emissionsbedingungen sind nach § 4 Abs. 7 eWpG der niedergelegte Inhalt des Rechts, für das ein elektronisches Wertpapier eingetragen wird, einschließlich der Nebenbestimmungen. Bei einer digitalen Anleihe decken sich Anleihebedingungen und Emissionsbedingungen inhaltlich. Der Emittent muss sie vor der Eintragung bei der registerführenden Stelle als beständiges elektronisches Dokument für jedermann zugänglich machen (Niederlegung, § 5 Abs. 1 eWpG). Spätere Änderungen werden erst mit erneuter Niederlegung wirksam (§ 5 Abs. 3 eWpG).
Typische Regelungen in den Anleihebedingungen sind Nennbetrag und Stückelung, Zinssatz und Zinstermine, Laufzeit und Rückzahlung, Kündigungsrechte, Rang (z.B. nicht nachrangig oder nachrangig), Zahlstelle sowie Regeln zu Gläubigerbeschlüssen nach dem SchVG.
Welche Zeichnungsdokumente braucht eine digitale Anleihe?
Welches Dokument nötig ist, richtet sich nach Volumen und Zielgruppe. Seit dem 5. Juni 2026 ist ein öffentliches Angebot unter 12 Mio. Euro je Emittent oder Anbieter in 12 Monaten prospektfrei, sofern es nicht der Notifizierung nach Art. 25 Prospekt-VO unterliegt (Art. 3 Abs. 2 Prospekt-VO). In Deutschland ist dann ab 100.000 Euro, vorbehaltlich der Ausnahmen in § 4 Abs. 1 Satz 2 WpPG, ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) nach § 4 WpPG zu erstellen, bei der BaFin zu hinterlegen und nach Gestattung zu veröffentlichen. Für elektronische Wertpapiere darf das WIB bis zu vier DIN-A4-Seiten umfassen und muss die registerführende Stelle nennen (§ 4 Abs. 3a WpPG).
- Ab 12 Mio. Euro je Emittent oder Anbieter in 12 Monaten: Prospekt, gebilligt von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats, in Deutschland der BaFin (Art. 3 Abs. 1 Prospekt-VO), sofern keine Ausnahme nach Art. 1 Abs. 4 Prospekt-VO greift. Für die Zulassung zum geregelten Markt ist unabhängig vom Volumen ein Prospekt nötig (Art. 3 Abs. 3 Prospekt-VO).
- Unter 12 Mio. Euro und ab 100.000 Euro in 12 Monaten: WIB nach § 4 WpPG, soweit keine Ausnahme nach § 4 Abs. 1 Satz 2 WpPG greift (u. a. Kreditinstitute, Emittenten mit bereits zum geregelten Markt zugelassenen Aktien, Pflicht zu einem PRIIP-Basisinformationsblatt).
- Ausnahmen ohne Prospekt und ohne WIB: Angebot nur an qualifizierte Anleger, an weniger als 150 nicht qualifizierte Personen je Mitgliedstaat, Mindeststückelung oder Mindestzeichnung von 100.000 Euro (Art. 1 Abs. 4 Buchst. a bis d Prospekt-VO).
Welche Fehler verzögern eine digitale Emission?
- Unvollständige Dokumentation zum Kick-off: Fehlende Jahresabschlüsse, Gesellschaftsunterlagen oder Angaben zur Mittelverwendung verschieben alle folgenden Schritte. Für ein WIB darf das Feststellungsdatum des letzten Jahresabschlusses bei Gestattung höchstens 18 Monate zurückliegen (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 WpPG).
- BaFin-Bearbeitungszeiten bei Prospekten: Die Prüffrist läuft je Vorlage; jede Nachforderung setzt sie mit der neuen Vorlage erneut in Gang (Art. 20 Abs. 4 Prospekt-VO).
- KYC und Geldwäscheprüfung: Identifizierung von Emittent, wirtschaftlich Berechtigten und Anlegern braucht Zeit, wenn Nachweise fehlen.
- Falsche Schwellenrechnung: In die 12-Mio.-Euro-Schwelle rechnen nach Art. 3 Abs. 2c Prospekt-VO alle laufenden und in den letzten 12 Monaten unterbreiteten öffentlichen Angebote ein, über alle Arten und Gattungen von Wertpapieren. Nicht mitgezählt werden Angebote mit Prospekt oder unter einer Ausnahme nach Art. 1 Abs. 4 Unterabs. 1 Prospekt-VO.
- Werbung ohne Pflichthinweise: Werbung ist schon vor der Veröffentlichung zulässig, muss aber darauf hinweisen, dass ein WIB veröffentlicht wurde oder zur Veröffentlichung ansteht und wo es erhältlich ist; sie muss als Werbung erkennbar sein und mit dem WIB übereinstimmen (§ 7 Abs. 1 bis 3 WpPG).
Wie setzt heartstocks eine digitale Anleihe um?
Die heartstocks GmbH aus Hamburg ist seit 2021 am Markt und hat nach eigenen Angaben (Stand 2026) mehr als 15 Tokenisierungsprojekte begleitet und mehr als 200 Mio. Euro Volumen strukturiert. heartstocks begleitet Emittenten als B2B-Partner von der Strukturierung bis zur laufenden Administration. Die Zeichnungsdokumente werden zur Hinterlegung oder Billigung bei der BaFin eingereicht, die Behördenkommunikation steuert heartstocks. Die Token werden im Nyala-Register emittiert und über Tangany verwahrt.
Das zu finanzierende Asset muss zu Beginn nicht vorhanden sein. Typische Strukturen sind Sale-and-Leaseback, bei dem das Asset über den Emissionserlös finanziert und anschließend zurückgemietet wird, Projektfinanzierung vor Fertigstellung, bei der die Emission die Errichtung trägt, und Wachstumsfinanzierung ohne bestehende Asset-Basis.
Anleger zeichnen digital mit Video-Ident und zahlen per SEPA in Euro, ohne eigenes Wallet; ihren Anteil sehen sie im Investor-Dashboard. Den Vertrieb an Investoren steuert der Emittent. heartstocks unterstützt Platzierung und Investor-Zugang mit Reporting und Closing, und Emittenten sehen Pipeline und Zeichnungsstand in Echtzeit. Banken, Vermögensverwalter und Vertriebspartner lassen sich als Tippgeber oder Vertriebspartner einbinden.
Für Anleger ist eine digitale Anleihe mit Risiken verbunden: Emittentenrisiko bis zum Totalverlust, eingeschränkte Handelbarkeit und damit Liquiditätsrisiko. Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Anlageberatung.
Mehr bei heartstocks: Wertpapierarten und Ablauf für EmittentenSo zeichnen InvestorenModelle für Tippgeber und Vertriebspartner
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, eine digitale Anleihe zu emittieren?
Bei heartstocks dauert eine einfache digitale Anleihe mit Zeichnungsdokumenten und Standardstruktur rund 6 Wochen, sofern die Kundendokumentation zum Kick-off vollständig ist. Prospektpflichtige Emissionen oder KAGB-Strukturen mit Sonderbedingungen dauern rund 3 Monate. Verzögern können unvollständige Unterlagen, BaFin-Bearbeitungszeiten bei Prospekten und KYC/AML-Prüfungen.
Braucht eine digitale Anleihe einen Prospekt?
Ein Prospekt ist ab einem öffentlichen Angebot von 12 Mio. Euro je Emittent oder Anbieter in 12 Monaten nötig (Art. 3 Prospekt-VO, seit 5. Juni 2026), für die Zulassung zum geregelten Markt unabhängig vom Volumen (Art. 3 Abs. 3 Prospekt-VO). Unterhalb der Schwelle ist in Deutschland ab 100.000 Euro grundsätzlich ein Wertpapier-Informationsblatt nach § 4 WpPG Pflicht, soweit keine Ausnahme nach § 4 Abs. 1 Satz 2 WpPG greift. Angebote nur an qualifizierte Anleger oder mit Mindeststückelung von 100.000 Euro brauchen weder Prospekt noch WIB.
Wer darf ein Kryptowertpapierregister führen?
Registerführende Stelle ist, wen der Emittent gegenüber dem Inhaber benennt, sonst der Emittent selbst (§ 16 Abs. 2 eWpG). Die Kryptowertpapierregisterführung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig (§ 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG; Ausnahmen u. a. § 32 Abs. 1f KWG). In der Praxis beauftragen Emittenten daher eine registerführende Stelle mit Erlaubnis; bei Emissionen mit heartstocks werden die Token im Nyala-Register emittiert.
Brauchen Anleger ein Krypto-Wallet?
Bei heartstocks nicht. Anleger werden digital per Video-Ident identifiziert, zahlen per SEPA in Euro und benötigen weder Wallet noch Krypto-Kenntnisse. Ihr Anteil ist im eWpG-Register eingetragen und im Investor-Dashboard sichtbar; die Verwahrung erfolgt über lizenzierte Krypto-Verwahrer mit BaFin-Erlaubnis.
Muss das Asset schon vorhanden sein, um eine digitale Anleihe zu emittieren?
Nein. Eine digitale Anleihe kann auch ein Asset finanzieren, das erst entsteht, etwa als Projektfinanzierung vor Fertigstellung. Weitere typische Strukturen sind Sale-and-Leaseback und Wachstumsfinanzierung ohne bestehende Asset-Basis. Welche Struktur passt, klärt heartstocks mit dem Emittenten im Erstgespräch.
Quellen
- Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG), §§ 1 bis 5, 16 (gesetze-im-internet.de)
- § 16 eWpG Kryptowertpapierregister (gesetze-im-internet.de)
- § 2 SchVG Anleihebedingungen (gesetze-im-internet.de)
- § 1 KWG Begriffsbestimmungen (gesetze-im-internet.de)
- § 4 WpPG Wertpapier-Informationsblatt (gesetze-im-internet.de)
- Prospekt-VO, konsolidierte Fassung ab 05.06.2026 (EUR-Lex)
- Verordnung (EU) 2024/2809 (Listing Act) (EUR-Lex)
- BaFin: Kryptowertpapierregisterführung
- § 32 KWG Erlaubnis (gesetze-im-internet.de)
- § 7 WpPG Werbung (gesetze-im-internet.de)